Beim Immobilienverkauf geht es stets um hohe Werte. Der Immobilienwert wird meist ermittelt für den Verkauf, bei Erbangelegenheiten, aus steuerlichen Anlässen, für juristische Zwecke etc. Finanzierende Banken stellen ebenfalls ihre Wertermittlung für eine Immobilie an, die verkauft werden soll. Die neue Verordnung Immowert V21 soll klare und vergleichbare Grundlagen schaffen, Immobilien-Werte standardisiert ermitteln. Diese füttern auch die Gutachterausschüsse. Insofern kommt dem Makler zukünftig eine weitere wichtige Rolle zu, um in diesem Feld unterschiedlicher Interessen für seine Kunden die vorteilhafteste, belastbare Lösung zu finden.